Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren mit 17

Ab 01 Januar 2011 gesetzliche Grundlage für Beschulung und  Fahren mit einer Begeleitperson bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres.

Junge Fahrer - erwachsene Begleiter:

Junge Führerscheininhaber können naturgemäß keine Fahrpraxis besitzen - und das ist der Grund, für die hohe Zahl an Unfällen, in die sie verwickelt werden: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.

Die jungen Fahrer sollen also mehr Erfahrung sammeln können; Bayern startet deshalb ab 01.09.2005 den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17".

Die Grundidee:
Mehr Praxis, desto mehr Erfahrung, desto weniger Unfälle.

Grundsätzlich:

Junge Menschen können jetzt bereits mit 17 Jahren ihren "Führerschein" machen, dürfen dann allerdings bis zum achtzehnten Geburtstag nicht alleine fahren, sondern immer nur in Begleitung eines Erwachsenen. Damit sollen die Fahranfänger von den Erfahrungen der älteren Fahrer  profitieren können.

Nähere Informationen sind zu finden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Begleitetes_Fahren

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Di und Do von 19.00-20.30 Uhr (Unterricht)

 
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