PKW

Klasse B schließt ein: L und AM, ab 18 Jahre - Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). 


Klasse BE ab 18 Jahre, oder Begleitendes Fahren mit 17, Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.


Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96  Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht überschreitet. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 berträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahren ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a.

Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen.


Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren.

Mit der Fahrerlaubnis Kl B mit Schlüsselzahl 196 besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch Krafträder der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen. Zur Beachtung: Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad ausschließlich im Inland geführt werden - es wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Voraussetzungen:

  • mindestens fünf Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in einer Fahrschule
  • 4 x 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mind. 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung

 

(Quelle: Straßenverkehrsrecht 300 FeV § 6, 6a)

 

 

 

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