Sonderklassen

Klasse T schließt ein: L und AM, ab 16/18 Jahre. Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchsgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecken bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden jeweils auch mit Anhängern.


Klasse L ab 16 Jahre. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchsgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchsgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.


 

(Quelle: Straßenverkehrsrecht 300 FeV § 6)

 

 

Kontakt

Di und Do von 19.00-20.30 Uhr (Unterricht)

 
Wir benutzen Cookies

Willkommen bei der Fahrschule 9-er. Es werden grundsätzlich nur die zum Betrieb der Website notwendigen Cookies gesetzt, bis Sie auf einen der Buttons drücken. Entscheiden Sie sich für "Ablehnen", werden keine weiteren Cookies gesetzt. Wenn Sie auf "Akzeptieren" drücken, erlauben Sie uns das Setzen weiterer Cookies, die dazu dienen, unsere Website für Sie optimal zu gestalten. Weitere Informationen und wie Sie Cookies individuell verwalten können, erhalten Sie auf unserer Datenschutzerklärung.